Mit einem härteren Kurs in der Asylpolitik will die Bundesregierung die sogenannte illegale Migration eindämmen. Die jüngste Statistik der Bundespolizei stellt eine Zunahme von unerlaubten Einreisen fest.
Im Mai hat die Bundespolizei 5.571 unerlaubte Einreisen registriert. Im Vergleich zum Vormonat bedeutet das einen Anstieg um 492 unerlaubte Einreisen, wie aus der am Donnerstag vorgelegten Statistik der Behörde in Potsdam hervorgeht. Im April wurden 5.079 unerlaubte Einreisen erfasst.
Mit Blick auf die verschärften Kontrollen an den deutschen Außengrenzen stellten die Beamten seit dem 8. Mai, also kurz nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung unter Friedrich Merz (CDU), 4.128 unerlaubte Einreisen fest. 3.278 Personen wurden demnach unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Darunter befanden sich den Angaben zufolge 160 Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittstaat einreisten.
Von Jahresbeginn bis Ende April, also noch unter der alten Bundesregierung, hatte die Bundespolizei 10.302 Zurückweisungen oder Zurückschiebungen verzeichnet. Das entspricht einem rechnerischen Mittel von etwa 2.575 pro Monat.
Um den Umgang mit Flüchtlingen und Migranten an den deutschen Grenzen gibt es seit längerem Diskussionen. Für die neue Bundesregierung sind vermehrte Zurückweisungen ein Element für einen schärferen Kurs in der Asylpolitik. Einen Dämpfer für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gab es allerdings am Montag mit einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts.
Dort hatten drei Flüchtlinge aus dem ostafrikanischen Somalia gegen ihre Zurückweisung bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) geklagt. Das Gericht entschied in Eilverfahren, dass Menschen nicht einfach zurückgewiesen werden dürfen, wenn sie nach dem Grenzübertritt auf deutschem Staatsgebiet um Asyl bitten. Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, in jedem Fall das vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen.
Bei Zurückweisungen werden Menschen an der Grenze daran gehindert, diese zu überqueren. Das ist möglich bei Personen, die keine Papiere bei sich haben beziehungsweise gefälschte Dokumente vorlegen oder gegen die eine Einreisesperre vorliegt. Eine Zurückschiebung findet statt, wenn Ausländer bereits unerlaubt die Grenze passiert haben.