Studierende sollen mehr Flexibilität erhalten, Eltern höhere Freibeträge – und die Verwaltung soll einfacher werden. Das verspricht die 29. Novelle der Ausbildungsförderung.
Die Bundesregierung will jungen Menschen aus Bedarfsgemeinschaften eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro gewähren. Das sieht das 29. BAföG-Änderungsgesetz vor, das das Kabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg brachte. Nach den Worten von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) soll die Reform dem “Aufstieg durch Bildung” dienen und das Studium vom Geldbeutel der Eltern unabhängiger machen. Der Entwurf greift wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf.
Laut Gesetzentwurf können Studierende künftig in der BAföG-Förderung einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Ferner wird die Frist für einen Wechsel der Fachrichtung verlängert. Um den Antrag zu erleichtern, solle es angemessene Pauschalierungen geben und auf Anrechnungsregelungen verzichtet werden.