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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur Amokfahrt in Trier

Das Urteil gegen den Trierer Amokfahrer ist rechtskräftig: Lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld. Poller und Blockaden sollen Trier künftig vor ähnlichen Attacken bewahren.

Die Verurteilung des Trierer Amokfahrers zu lebenslanger Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen, wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Am 1. Dezember 2020 fuhr ein Mann mit einem Geländewagen mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone im rheinland-pfälzischen Trier und steuerte dabei gezielt arglose Passanten an.

“Sechs Menschen erlagen ihren Verletzungen, die sie jeweils infolge der Kollision mit dem Tatfahrzeug davontrugen”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. “Weitere zwölf Personen wurden – zum Teil schwer – verletzt.” Die Stadt Trier spricht von insgesamt sieben Opfern und zählt dabei eine Person dazu, die mit größerem zeitlichem Abstand gestorben ist.

Das Landgericht Trier hatte den Angeklagten – nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil weitgehend aufgehoben hatte – wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es wurde eine besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet. Nach den Urteilsfeststellungen litt der Angeklagte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen.

Zur Gefahrenabwehr setzt die Stadt Trier nun ein “Urbanes Sicherheitskonzept” in der Fußgängerzone um. Feste und versenkbare Poller sowie weitere bauliche Blockaden sollen Fahrzeugen die Einfahrt verwehren. Unter anderem sollen die Hochsicherheitspoller verhindern, dass Absperrungen mit hohen Geschwindigkeiten durchbrochen werden könnten.

Die Amokfahrt hatte auch international für Entsetzen gesorgt. Als Zeichen der Anteilnahme kamen Spenden in Höhe von mehr als einer Million Euro zusammen. Eine Stiftung verwaltet das Geld und zahlt Hilfe an Hinterbliebene oder weitere Betroffene aus.