Ist die Situation für schutzsuchende Flüchtlinge in Griechenland zumutbar? Ja, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Eine Abschiebung von Deutschland dorthin sei legitim.
Alleinstehende, erwerbsfähige und nichtvulnerable Asylsuchende, die über Griechenland nach Deutschland gekommen sind, dürfen auch wieder dorthin abgeschoben werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Den Schutzberechtigten drohten bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die ihre Grundrechte verletzten. Damit sorgte das Gericht für eine grundsätzliche Klärung.
Geklagt hatten zwei Männer aus Nord-Gaza und Somalia, die in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Sie reisten weiter nach Deutschland, wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die hier gestellten weiteren Asylanträge als unzulässig abwies und eine Abschiebung nach Griechenland ankündigte. Gemäß dem derzeit geltenden “Dublin-Abkommen” der Europäischen Union müssen Schutzsuchende ihr Asylverfahren im Erstaufnahmeland der EU durchlaufen.
Vergangenen Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine ähnliche Beschwerde eines Mannes gegen seine Abschiebung nach Griechenland ebenfalls als unzulässig abgewiesen. Die Verfassungsrichter betonten, anerkannte Flüchtlinge könnten in Griechenland ein menschenwürdiges Leben führen.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisierte Abschiebungen nach Griechenland. Selbst wer dort als schutzbedürftiger Flüchtling anerkannt werde, erhalte keinerlei staatliche Unterstützung und lande vielfach in der Obdachlosigkeit, hieß es in einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Bericht.