Artikel teilen:

BUND reicht weitere Klage gegen Braunkohlentagebau Hambach ein

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am Freitag beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster eine weitere Klage gegen den Braunkohlentagebau Hambach eingereicht. Zugleich wurde der Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit der bevorstehende Rodungen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen, wie der Landesverband in Düsseldorf mitteilte.

Hintergrund von Klage und Eilantrag ist die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans für die RWE Power AG, der die Fortführung des Tagebaus seit dem 1. Januar regelt. Der neue Hauptbetriebsplan umfasst die weitere Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den kommenden drei Jahren. In dessen Geltungsbereich liegen wichtige Grünzüge und ein etwa sechs Hektar großes Waldstück. Diese Areale sind laut BUND sehr bedeutsam für den ökologischen Austausch des Hambacher Waldes mit den umliegenden Waldbereichen. Zugleich leben dort streng geschützte Tierarten wie Fledermäuse.

Das Ziel der neuen BUND-Klagen ist es, diese Biotopverbundstrukturen zu retten. Zwar hat die Landesregierung beschlossen, im Süden des Tagebaus eine neue Waldvernetzung zu gestalten, deren Realisierung steht laut dem BUND jedoch noch aus. Zudem gebe es „starke Zweifel, ob der angedachte neue Ökokorridor seine ihm zugedachte Funktion erfüllen kann“. Es gehe darum, die „ökologische Verinselung des Hambacher Waldes und der streng geschützten Fledermauspopulation“ zu verhindern.