Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am Freitag beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster eine weitere Klage gegen den Braunkohlentagebau Hambach eingereicht. Zugleich wurde der Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit der bevorstehende Rodungen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen, wie der Landesverband in Düsseldorf mitteilte.
Hintergrund von Klage und Eilantrag ist die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans für die RWE Power AG, der die Fortführung des Tagebaus seit dem 1. Januar regelt. Der neue Hauptbetriebsplan umfasst die weitere Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den kommenden drei Jahren. In dessen Geltungsbereich liegen wichtige Grünzüge und ein etwa sechs Hektar großes Waldstück. Diese Areale sind laut BUND sehr bedeutsam für den ökologischen Austausch des Hambacher Waldes mit den umliegenden Waldbereichen. Zugleich leben dort streng geschützte Tierarten wie Fledermäuse.