Bremens rot-rot-grüne Regierungsfraktionen wollen ein Zeichen setzen: In einem am Donnerstag beschlossenen Antrag fordern sie den Senat dazu auf, beim Bund auf ein AfD-Verbot zu drängen. Die Opposition stimmte nicht zu.
Die Bremische Bürgerschaft hat sich für ein mögliches Verbot der AfD ausgesprochen. Der Bremer Senat solle sich auf Bundesebene dafür einsetzen, beschloss das Landesparlament am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und Linken. Das rot-rot-grüne Bündnis hatte den Antrag eingebracht. Die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Bündnis Deutschland stimmten nicht zu.
Laut dem Papier soll sich der Senat dafür stark machen, dass der Verfassungsschutz eine Materialsammlung zur AfD anlegen kann, die Belege über mögliche verfassungsfeindliche Ausrichtungen der Partei enthält. Auf dieser Basis soll der Senat dann auf eine zügige Entscheidung über ein Parteiverbotsverfahren dringen. Weiter soll sich die Landesregierung für ein Verbot der Jugendorganisation der AfD, der Jungen Alternative, einsetzen.
Die AfD habe sich seit ihrer Gründung 2013 kontinuierlich radikalisiert, sagte Linken-Fraktionsvorsitzende Sofia Leonidakis. “Noch nie seit dem Ende des Hitler-Faschismus war die Gefahr der Faschisierung von Politik und Gesellschaft so groß. Noch nie waren die Demokratie und ihre Institutionen so bedroht, von innen durch ihre Feinde ausgehöhlt zu werden.” Genau für eine solche Situation hätten die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit geschaffen, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) mahnte zu Geduld. “Wir müssen die Sachen sehr sorgfältig vorbereiten.” Es gelte abzuwarten, wie die Klage der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall ausgehe und ob sie der Verfassungsschutz im nächsten Schritt als gesichert rechtsextrem einstufe. Den Antrag trage er dennoch inhaltlich mit. Er enthalte schließlich nicht den Auftrag, gleich morgen in den Bundestag zu laufen und einen Antrag zu stellen.
Die CDU sprach sich in einem mehrheitlich abgelehnten Gegenantrag dafür aus, ein Parteiverbotsverfahren auf Bundesebene erst dann zu initiieren, wenn gesicherte Erkenntnisse vorliegen, die die Verfassungsfeindlichkeit der AfD oder auch anderer Parteien begründen. Um ein Verbotsverfahren einzuleiten, brauche es hundertprozentige Sicherheit, dass es auch Erfolg habe, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Frank Imhoff. “Alles andere wäre eine große Katastrophe.”