Bei pro-palästinensischen Demonstrationen an Hochschulen müssen aus Sicht des Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) Bremen/Unterweser, Hermann Kuhn, Bedrohungen „strikt ausgeschlossen werden“. Er begrüße die Räumung eines Protestcamps an der Bremer Universität am vergangenen Mittwoch durch die Polizei, sagte Kuhn am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gleichzeitig bekräftigte er: „Auch wenn wir die Meinung derer, die da demonstriert haben, nicht teilen: Wir kennen den Wert von Meinungsfreiheit, das muss genau abgewogen werden.“
Nach Aufrufen in den sozialen Medien, sich den pro-palästinensischen Protesten auf dem Bremer Campus anzuschließen, hatte sich die Uni-Leitung entschlossen, das Camp durch die Polizei auflösen zu lassen. Sie führte ein „nicht kalkulierbares Risiko“ an, „dass sich aus dem friedlichen Protest eine massiv sicherheitsgefährdende Situation entwickelt“.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte mit Blick auf die weltweit zunehmenden pro-palästinensischen Proteste die deutschen Universitäten aufgefordert, konsequent gegen Antisemitismus vorzugehen. Auch an Hochschulen in Deutschland sei es seit dem 7. Oktober zu israel- und judenfeindlichen Aktionen gekommen. Die Hochschulen müssten „konsequent von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, und auch eine Exmatrikulation muss in besonders schweren Fällen möglich sein“.
Das sieht Kuhn persönlich aufgrund seiner eigenen Hochschulerfahrungen anders. „Da bin ich eher skeptisch“, sagte er. Gegen Gewalt und Antisemitismus müsse auf Grundlage der bestehenden Gesetze vorgegangen werden.
Kuhn erneuerte gleichzeitig die DIG-Kritik an den jüngsten Urteilen der Verwaltungsgerichte in Bremen zu Demonstrationsauflagen bei pro-palästinensischen Protesten. So hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Slogan „Kindermörder Israel“ eine zulässige Meinungsäußerung sei. „In den Entscheidungen der Bremer Gerichte wurden die Grenzen falsch gezogen“, erklärte Kuhn.