In Brandenburg soll die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften von der Landesregierung gestärkt werden. Dafür seien jetzt neue Transparenzregelungen geschaffen worden, teilte das Justizministerium am Montag in Potsdam mit. Weisungen des Justizministeriums müssten künftig in Textform verfasst und zu den Akten genommen werden. Damit würden Form und Nachvollziehbarkeit ministerieller Weisungen an die Staatsanwaltschaften im Bundesland erstmals verbindlich normiert. Die Dokumentation schaffe Rechtssicherheit.
Justizminister Benjamin Grimm (SPD) erklärte, die Staatsanwaltschaften seien unentbehrliches Organ der Strafrechtspflege und garantierten mit der Verpflichtung zur Objektivität rechtsstaatliche und gesetzmäßige Verfahrensabläufe. Sie seien berufen, unparteiisch und objektiv auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit hinzuwirken. Ministerielle Weisungen an Staatsanwaltschaften seien grundsätzlich nur zulässig, um rechtswidrige Entscheidungen zu verhindern, und dürften nicht auf justizfremden Erwägungen beruhen.