Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) an ihrer angeblichen Überfinanzierung zurückgewiesen. In einer am Donnerstag verfassten Stellungnahme heißt es, die Empfehlungen des ORH stünden „im direkten Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben“ der bayerischen Landesmedienanstalt. Der ORH hatte vor gut vier Wochen in einer „Beratenden Äußerung“ Sparmaßnahmen bei der BLM gefordert.
Der Medienrat verwies in seiner Stellungnahme auf Artikel 11 des Bayerischen Mediengesetzes, in der die Aufgaben der BLM „klar und unmissverständlich geregelt“ seien: Demnach seien Aus- und Fortbildung, die Förderung von Medienkompetenz und die Stärkung des Medienstandort Bayerns keine freiwilligen Aktivitäten der BLM, „sondern sind die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags“. Angebote zur Medienkompetenz-Förderung zu streichen, würde zudem alle Bemühungen zur Stärkung der Demokratiekompetenz konterkarieren.
Der Vorsitzende des BLM-Medienrates, Walter Keilbart, sagte nach der Sitzung des Gremiums, in Bayern habe sich „auch dank einer starken BLM“ eine einzigartige und vielfältige Medienlandschaft entwickelt. Die lokalen elektronischen Medien in den Bereichen Fernsehen, Radio und Internet trügen dazu bei, „unsere Demokratie zu stärken und Spaltung entgegenzuwirken“. Lokale Inhalte müssten weiter gefördert werden, denn ohne diese Mittel „droht hier ein Kahlschlag“. Eine verlässliche Unterstützung sei „Pflicht und nicht bloß Kür“.
Der ORH hatte unter anderem empfohlen, das bestehende Finanzierungssystem der BLM zu überdenken und deren Aufgaben zu überprüfen. Die Gehälter bei der BLM lägen im tariflichen und im außertariflichen Bereich über denen des öffentlichen Dienstes. Die Hauptertragsquelle der BLM sei der gesetzlich festgeschriebene Anteil von 1,89 Prozent des Rundfunkbeitrags. Die Eigenkapitalquote von knapp 70 Prozent zeige, dass die BLM strukturell überfinanziert sei. Die BLM hatte die Kritik damals schon zurückgewiesen.
Die BLM ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München und neben dem Bayerischen Rundfunk (BR) der einzige Rundfunkveranstalter Bayerns. Der Medienrat ist eines der drei Organe der BLM – neben dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat. Der Bayerische Oberste Rechnungshof prüft per Gesetz die Haushalts- und Wirtschaftsführung der BLM. (00/3872/06.12.2024)