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Bistum Münster will Extremisten aus Gremien ausschließen

Neue Spielregeln für ehrenamtliche Katholiken: Wer extremistische oder kirchenfeindliche Ansichten vertritt soll in Gremien des Bistums Münster keinen Platz haben. Im Ernstfall liegt die Entscheidung beim Bischof.

Mit einer neuen Satzung für Pfarreiräte möchte das katholische Bistum Münster Menschen mit extremistischen und kirchenfeindlichen Positionen aus seinen Gremien ausschließen. Das berichtete das Internetportal “kirche-und-leben.de”. Konkret heißt es demnach im Text: “Nicht wählbar sind Personen, wenn eine kirchenfeindliche Betätigung vorliegt, die nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen.”

Zudem werde festgelegt, ein Mitglied eines Pfarreirats könne “aus wichtigem Grund” ausgeschlossen werden. Einen Ausschluss beantragen können ein Viertel der Mitglieder des Pfarreirats, der Leitende Pfarrer oder das Generalvikariat. Eine Schiedsstelle, die beim Diözesanrat liege, höre die Beteiligten an. Komme keine Einigung zustande, entscheide der Bischof.

Mit der neuen Satzung reagiert das Bistum Münster unter anderem auf das Erstarken extremer politischer Kräfte. Die deutschen Bischöfe hatten Anfang 2024 einstimmig eine Grundsatzerklärung unter dem Titel “Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar” veröffentlicht. Darin hatten sie ausdrücklich die AfD genannt und damit erstmals eine im Bundestag vertretene Partei als nicht wählbar für Christen charakterisiert. Erste Bistümer sind bereits gegen AfD-Funktionsträger in Gremien vorgegangen.