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Berlin setzt umstrittene Antidiskriminierungsklausel aus

Antisemitische Tendenzen bei Kultureinrichtungen ausschließen – das war das Ziel der Berliner Antidiskriminierungsklausel. Jetzt hat der Kultursenator sie gestoppt. Die Gründe.

Der Berliner Kultursenator Joe Chialo
Der Berliner Kultursenator Joe ChialoImago / Funke Foto Services

Der Berliner Senat zieht die umstrittene Antidiskriminierungsklausel für öffentlich geförderte Kultureinrichtungen zurück. Die Senatskulturverwaltung begründete den Schritt mit juristischen Bedenken. Das Ziel einer diskriminierungsfreien Kultur bleibe davon allerdings unberührt, erklärte Kultursenator Joe Chialo (CDU). Die Klausel war erst am 21. Dezember 2023 eingeführt worden.

Die “Antidiskriminierungsklausel” genannte Bestimmung verlangte von Kultureinrichtungen, bei Förderanträgen mögliche antisemitische Tendenzen in Projekten klar auszuschließen. Grundlage der Klausel war die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rembrance Alliance (IHRA). Experten hatten unter anderem bemängelt, dass diese Definition zu ungenau sei.

Was der Berliner Kultursenator sagt

Kultursenator Chialo betonte, er werde sich weiter für eine diskriminierungsfreie Entwicklung der Berliner Kultur einsetzen. „Ich muss aber die juristischen und kritischen Stimmen ernst nehmen, die in der eingeführten Klausel eine Beschränkung der Kunstfreiheit sahen.“ Derartige Debatten seien jetzt nötiger denn je, sagte Chialo. „Es ist Zeit zu handeln – daran besteht für mich keinerlei Zweifel. Den Diskurs fordere ich ein und baue auf eine überparteiliche Zusammenarbeit.“

Die Linken-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sprach von einer richtigen Entscheidung. Deren kulturpolitische Sprecherin Manuela Schmidt sieht damit den Weg für einen Dialog darüber bereitet, wie Gesellschaft und Kulturschaffende gemeinsam gegen Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung vorgehen können.