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Bericht: Verstöße gegen EU-Recht bleiben zu lange folgenlos

Immer wieder verstoßen Staaten gegen EU-Gesetze – im Wettbewerb, aber auch bei der Freiheit von Medien oder Justiz wie in Fällen aus Ungarn und Polen. Manche sitzen die Vertragsverletzungsverfahren einfach aus.

Verfahren der Europäischen Kommission bei gravierenden Verstößen gegen EU-Recht dauern immer noch zu lange. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs in Luxemburg hervor. Zwar sei die EU-Kommission bei der Aufdeckung und Behebung von Rechtsverstößen besser geworden, und Vertragsverletzungsverfahren würden meist beigelegt, bevor Brüssel zu finanziellen Sanktionen greife. Aber es gebe auch Fälle, in denen EU-Länder jahrelang Strafen gezahlt hätten, anstatt die Verstöße zu beheben.

Die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission wird als “Hüterin der Verträge” der Europäischen Union bezeichnet. Als solche muss sie dafür sorgen, dass EU-Gesetze in den Mitgliedsländern eingehalten werden. Laut Rechnungshof erreichten die Kommission zwischen 2012 und 2023 mehr als 8.000 Petitionen aus dem Europäischen Parlament, darunter auch solche, in denen auf Verstöße gegen EU-Recht hingewiesen wurde. Ferner gab es fast 43.000 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Interessengruppen. Zusammen mit den von der EU-Kommission selbst aufgedeckten Verstößen führte dies zur Einleitung von mehr als 9.000 Vertragsverletzungsverfahren.

Die Europäische Kommission habe zwar ihre Methoden zur Aufdeckung und Korrektur von Verstößen verbessert; es dauere mitunter aber immer noch Jahre, bis sie behoben seien, erklärte Lefteris Christoforou, für die Prüfung zuständiges Mitglied des Rechnungshofs. “Rechtsverstöße müssen schneller behoben werden, um die Gleichheit und die Einhaltung der gemeinsamen Werte und Grundsätze der EU zu gewährleisten”, betonte Christoforou. Bürgern und Unternehmen würden durch die EU-Gesetze Pflichten auferlegt; ihnen sollten auch die gemeinsamen Regeln “voll und ganz zugutekommen, so dass ihre Grundrechte überall in der EU gewahrt sind”.

In den vergangenen Jahren legte die EU-Kommission mehrere Richtwerte fest, um Beschwerden und Verstöße schneller abzuwickeln und für eine effizientere Durchsetzung des EU-Rechts zu sorgen. Zwar brauche die Kommission inzwischen weniger Zeit für Kontrollen, aber in der Hälfte der Fälle seien die Fristen überschritten worden, bemängelte der Rechnungshof. Die Prüfung von Beschwerden könne Monate, deren Abschluss sogar Jahre in Anspruch nehmen.