Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, kritisiert die neuen Einbürgerungsregeln. Sie seien eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, sagte Dusel dem Stern. Am Donnerstag ist eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
“Nach dem bisherigen Staatsangehörigkeitsrecht war es so, dass ein Mensch Anspruch auf die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit hatte, wenn er – natürlich neben einigen anderen Bedingungen – seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen selbst bestreiten konnte”, so Dusel. “Die wichtige Ausnahme war, dass diese Voraussetzung nicht galt, wenn dieser Mensch den Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht zu vertreten hatte, also nicht dafür verantwortlich gemacht werden konnte.”
Dusel: Verfassungsrechtlich problematisch
Dass dieser Passus nun wegfalle, bedeute, “dass Menschen mit Behinderungen, egal ob sie aufgrund ihrer Behinderung gar nicht oder nur Teilzeit arbeiten können oder deshalb vielleicht ‘Aufstocker’ sind, keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung haben.” Menschen mit Behinderungen, die Sozialleistungen beziehen, seien darauf angewiesen, einen Härtefallantrag zu stellen, so Dusel. Das sei durchaus eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, die aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch sei.
Die Reform sieht vor, dass Menschen, die schon länger in Deutschland leben, künftig schneller einen deutschen Pass erhalten können. Eine Einbürgerung ist demnach nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren. Zudem werden doppelte Staatsbürgerschaften generell ermöglicht.