Ab März soll in vier bayerischen Kommunen die neue Bezahlkarte für Asylbewerber getestet werden. Warum der Bayerische Flüchtlingsrat die Entwicklung kritisch sieht.
Der Bayerische Flüchtlingsrat hält nichts von der neuen Bezahlkarte, die künftig bayerische Asylbewerber erhalten sollen. Diese eröffne Behörden die Möglichkeit für allerlei Schikanen, heißt es in einer am Mittwoch in München veröffentlichten Erklärung des Flüchtlingsrats. “Wir sehen in der bayerischen Umsetzung massive verfassungs- und datenschutzrechtliche Defizite. Die Bezahlkarte nach bayerischem Modell schränkt Geflüchtete massiv in ihrer Handlungs- und Bewegungsfreiheit ein”, befürchtet Katharina Grote. Die Karte sei eine “Gängelung und Diskriminierung Geflüchteter”.
In der Mitteilung wird darauf verwiesen, dass die Karte auf bestimmte Postleitzahlgebiete eingeschränkt werden könne. Das hätte zur Folge, dass Personen außerhalb dieses Radius, etwa bei einem Arzt- oder Familienbesuch, nicht mehr zahlen könnten. Selbst der Besuch des Supermarkts im nächsten Ort könnte aufgrund einer anderen Postleitzahl nicht möglich sein. Ebenso unklar sei, ob der öffentliche Nahverkehr mit der Karte bezahlt werden dürfe oder könne. Hinzu komme, dass auch ein Ausschluss einzelner Händler vorgesehen sei. Im Zweifel fielen Lebensmittelläden mit Produkten aus den Herkunftsländern heraus.
Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) hatte am Dienstag angekündigt, dass in Bayern ab März in vier Kommunen die neue Bezahlkarte für Asylbewerber getestet werden soll. Dazu gehören die Landkreise Fürstenfeldbruck, Traunstein und Günzburg sowie die kreisfreie Stadt Straubing. Den Zuschlag für die Herstellung der Bezahlkarte habe nach einer europaweiten Ausschreibung das Unternehmen Paycenter aus Freising erhalten.
Mit dem neuen Verfahren will der Freistaat Bargeldzahlungen verhindern. So sollen Zuzugsanreize verringert und die Finanzierung von Schleppern erschwert werden. Die Staatsregierung plant, die Bezahlkarte künftig in allen Anker-Zentren und auch in weiteren Asylunterkünften einzuführen. Mit der Bezahlkarte sollen die Leistungsberechtigten ähnlich einer EC-Karte in Geschäften bezahlen können. Überweisungen oder Online-Käufe sind ausgenommen. Auch bestimmte Händlergruppen sollen ausgeschlossen und Barabhebungen auf das rechtlich gebotene Minimum beschränkt werden.