Dürfen sich Bischöfe selbst verpflichten, in ihren Entscheidungen den Voten ihrer beratenden Gremien zu folgen. Nein, heißt es bisher aus dem Vatikan. Doch ein neues Papier zum Papstamt könnte Bewegung in die Debatte bringen.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat das neue Vatikanpapier zum Papstamt als wichtiges Dokument und als möglichen Impuls für weitere Reformen gewürdigt. “Was ich daran erstaunlich finde: Am Ende ist auch von einer Selbstbegrenzung des Papstamtes die Rede”, sagte Bischof Georg Bätzing in Mainz in einem Interview von katholisch.de und der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
“Wenn wir vor Kurzem von der Selbstbindung der Bischöfe an Vereinbarungen mit Laien gesprochen haben, hat man uns gesagt: Dann gebt ihr im Grunde das Amt auf. Jetzt wird dasselbe Argument mit Blick auf das Papstamt in – wie ich finde – guter Weise angeführt”, fügte Bätzing hinzu: “Wenn der Papst seine Macht nicht in der ihm kirchenrechtlich voll und ganz zustehenden Weise ausübt, wenn er sich selbst beschränkt, um seinen Dienst an der Einheit der Kirche auszuüben – warum sollen das Bischöfe in ihrem Amt nicht auch tun können?”
Die Frage nach der Verteilung von Macht in der katholischen Kirche war ein zentrales Thema bei dem 2019 von der Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken gestarteten Reformprojekt Synodaler Weg. Die Debatte darüber wird unter anderem im Synodalen Ausschuss fortgesetzt, der am Freitag und Samstag zu seiner zweiten Sitzung in Mainz zusammengekommen war.
Ein Knackpunkt dabei ist die Frage, ob Bischöfe und Laien nicht nur gemeinsam beraten, sondern auch gleichberechtigt entscheiden dürfen. Aus dem Vatikan hieß es dazu, die Entscheidung müsse immer beim Bischof liegen. Auch mögliche Selbstverpflichtungen von Bischöfen, sich an die Voten ihrer Beratungsgremien zu halten, wurden bisher immer abgelehnt.