Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) pocht auf Nachbesserungen bei den überarbeiteten Förderrichtlinien für die Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen. So fordern die Bezirksverbände Mittelrhein und Niederrhein die Landesregierung auf, die Fördermittel für die Schulsozialarbeit zu entfristen und entsprechend der Anpassungen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) zu dynamisieren, wie die Wohlfahrtsverbände am Freitag in Köln mitteilten. Auch eine weitere Verschlankung des Antrags- und Nachweisverfahrens ist nach Ansicht der Verbände notwendig.
Die Bezirksverbände kritisieren unter anderem, dass die Landesförderung für die Schulsozialarbeit laut der neuen Förderrichtlinie Ende Juli 2028 wieder außer Kraft treten soll. Langfristige Perspektiven, wie sie bei der landesbediensteten Schulsozialarbeit gegeben seien, könnten so bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern nicht geboten werden, sagte der Vorstand beim AWO-Bezirksverband Niederrhein, Michael Rosellen. Das sei gerade in Zeiten des Fachkräftemangels prekär.
Zudem müssten die Fördermittel erhöht werden. Der im Landeshaushalt festgelegte Ansatz in Höhe von 57,7 Millionen Euro sei trotz erheblicher Tarifsteigerungen nicht erhöht worden, hieß es. Bereits mit der bisher geltenden Landesförderrichtlinie sei eine „auskömmliche Refinanzierung“ für altgediente Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter mit „hohen Erfahrungsstufen“ nicht möglich, mahnte Rosellen. Ausnahmen hiervon könnten nach der neuen Richtlinie nur in begründeten Einzelfällen zugelassen werden. In der Praxis könnte dies zu einer hohen personellen Fluktuation führen, die die Qualität des Angebots erheblich mindern würde.
Die Landesregierung hatte die Regeln für die Förderung der Schulsozialarbeit überarbeitet und Ende Mai vorgelegt. Die Personalausgaben wurden laut Schulministerium flexibilisiert, Verfahren vereinfacht und die Richtlinie verschlankt. Mit der Überarbeitung der Richtlinie sollten Kontinuität und „neue Freiräume für pragmatische Lösungen vor Ort“ geschaffen werden, hatte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) erklärt.
Der Förderhöchstbetrag pro Vollzeitstelle beträgt laut Richtlinie weiterhin 70.000 Euro im Jahr. In begründeten Einzelfällen und nach Ermessensprüfung durch die Kommunen könnten allerdings Ausnahmen bis zu 80.000 Euro zugelassen werden, hieß es. Zudem werde die bisher strikte Trennung von Personal- und Sachausgaben im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren aufgehoben. Damit soll die Beantragung entbürokratisiert und vereinfacht werden.