Artikel teilen:

Ausufernder Datenschutz auch in der Kirche?

Veröffentlichung von Geburtstagen etc. in UK/Thema Datenschutz
„Leider dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne ausdrückliche Zustimmung keine Geburtstage mehr veröffentlichen.“ Das lese ich jetzt immer öfter bei den UK-Nachrichten aus dem Kirchenkreis. An wen ich meinen heftigen Ärger darüber festmachen soll, darüber denke ich schon länger nach. Ist es der aus meiner Sicht ausufernde Datenschutz oder sind es Kirchenverantwortliche, die mit den Datenschutzgesetzen nicht umgehen können oder aus Scheu vor einem angemessenen Umgang das nicht wollen?   
Ich lese die Konfirmandennamen, ich lese die Namen der Getauften und Gestorbenen – diese übrigens mit vollständiger Adresse in derselben Gemeinde, die keine Geburtstage mehr veröffentlicht. Warum? Steckt Logik dahinter?

Horst Hartmann, Kirchlengern

Anmerkung der Redaktion: Die neuen Datenschutz-Bestimmungen lassen uns als Verlag und Redaktion leider keinen Spielraum. Geburtstage mit Nennung des Namens dürfen wir nur dann veröffentlichen, wenn der oder die Betroffene ihre Einwilligung gegeben haben. Bei Konfirmationen und Taufen liegt der Fall anders; die Betroffenen bzw. deren gesetzliche Vertreter haben durch die Anmeldung selbsterklärend den Weg in die Öffentlichkeit gewählt.
Diese Entwicklung beim Datenschutz macht uns auch nicht glücklich. UK hat mehrfach darüber berichtet: Aus einem an sich guten Ansinnen – Schutz von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre – ist eine völlig überzogene und unausgegorene gesetzliche Regelung geworden. Wir hoffen sehr und setzen uns dafür ein, dass der Gesetzgeber hier noch nachbessern wird.