Artikel teilen:

Arbeitsgericht bestätigt Abmahnung gegen FU-Personalrat

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität (FU) nach einem im Internet verbreiteten Aufruf als rechtmäßig bestätigt. In dem vor einem Jahr veröffentlichten Aufruf hatte das Vorstandsmitglied der ver.di-Betriebsgruppe der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern, wie das Gericht am Montag in Berlin mitteilte. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts handelte es sich dabei um eine von der
Meinungsfreiheit nicht gedeckte Schmähkritik (AZ: 58 Ca 4568/24).

Konkret hieß es in dem Aufruf über die FU, sie halte Tarifverträge nicht ein, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit einem hohen Anteil migrantischer Beschäftigter aus, bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse, und gewerkschaftliche Organisierung sei ihr ein Dorn im Auge. Damit fördere die Uni den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD.

Die Freie Universität erteilte dem eigens für die Personalratstätigkeit freigestellten Angestellten daraufhin Anfang März 2024 eine Abmahnung wegen ehrverletzender Kritik und der Verletzung der Treue- und Loyalitätspflicht.

Eine Klage des Angestellten gegen die Abmahnung wies das Arbeitsgericht mit der Begründung zurück, der Arbeitnehmer habe seine Nebenpflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis durch den Aufruf verletzt. Die Äußerungen überschritten die Grenze polemischer oder überspitzter Kritik. Gegen das Urteil ist Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.