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AOK verzeichnet wachsende Zahl an Betrugsfällen im Gesundheitswesen

Die Krankenkasse AOK Rheinland/Hamburg verzeichnet eine wachsende Zahl von Betrugsfällen im Gesundheitswesen. So seien in den Jahren 2022/23 insgesamt 1.485 mutmaßliche „Fehlverhaltensfälle“ durch das entsprechende Ermittlungsteam der Krankenkasse verfolgt worden, wie die AOK am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Der Gesamtschaden belaufe sich auf rund 4,87 Millionen Euro. In den Jahren 2020/21 habe die Zahl der Fälle noch bei 1.413 gelegen. Als Fehlverhalten im Gesundheitswesen bezeichnet man unter anderem Abrechnungsbetrug oder Korruption.

Laut dem Tätigkeitsbericht der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen der AOK Rheinland/Hamburg registrierten die Experten in den Jahren 2022/23 insgesamt 669 neue Fälle. Zusätzlich waren 816 Bestandsfälle aus dem vorhergehenden Berichtszeitraum in Bearbeitung oder befanden sich in laufenden Strafverfahren. Der Fehlverhaltensbericht zeige, dass die Zahl der Betrugsfälle im Gesundheitswesen in den vergangenen beiden Jahren nicht nur erneut gestiegen sei, sondern dass die Straftaten immer komplexer würden, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann. „Wir müssen uns darauf einstellen und effektive Wege finden, um dieser Form der Wirtschaftskriminalität Einhalt zu gebieten.“ Notwendig seien auf Betrug und Korruption spezialisierte Einheiten in Polizei und Justiz, die die gemeldeten Fälle mit den notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen verfolgen könnten.

Besonders stark betroffen waren die Leistungsbereiche Arznei- und Verbandsmittel mit einem Schaden in Höhe von rund 3,46 Millionen Euro sowie die häusliche Krankenpflege mit einem Schaden von 1,01 Millionen Euro. Täter können im Leistungsbereich Arzneimittel auch Dritte sein, die etwa durch gefälschte Rezepte versuchen, in den Besitz von Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotenzial zu kommen. Bei betrügerischem Verhalten in der häuslichen Krankenpflege entstehe nicht nur materieller Schaden, vielmehr könne es durch die unsachgemäße Pflege zu Mängeln und Beeinträchtigungen zulasten der Pflegebedürftigen kommen.

Zudem sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Fehlverhaltensfälle im Gesundheitswesen wesentlich höher ist als die Zahl der bekanntgewordenen Fälle, hieß es. In Deutschland fehlten bislang „belastbare wissenschaftliche Studien“, erklärte die Fehlverhaltensbeauftragte der AOK Rheinland/Hamburg, Simone Lötzer. Notwendig seien deshalb „Dunkelfeldstudien, die uns Aufschluss über die bislang verborgene Dimension dieses Straftatbestands geben und bei dessen Bekämpfung helfen“.

Im Jahr 2004 wurden die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten, die Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten sowie eine rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln nachgehen. Die AOK Rheinland/Hamburg bietet seit 2021 auch einen verschlüsselten Hinweisgeberkanal an, über den anonyme Meldungen abgegeben werden können.