Ein Amtsrichter aus Baden-Baden muss seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und versuchter Strafvereitelung hinnehmen. In einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe gegen den Richter bestätigt. Auch der mit dem Amtsrichter befreundete Autohändler sowie ein Polizeibeamter müssen ihre Verurteilung akzeptieren (Az.: 1 StR 223/23).
Der Amtsrichter hat den Ermittlungen zufolge 2014 bis 2016 einen Autohändler in Rechtsfragen beraten und dafür jeden Monat 450 Euro bekommen. Allein das ist laut BGH durch das Deutsche Richtergesetz verboten. Zudem durfte er zeitweilig kostenlos Autos des Händlers nutzen. Bei einem Strafverfahren gegen den Autohändler beging der Richter Verfahrensverstöße, um schnell zu einer Bewährungsstrafe zu gelangen – als Gegenleistung gab es ein zinsloses Darlehen und gratis ein Auto für eine Urlaubsreise. Ein weiterer Vorwurf: Der Richter habe seinen Freund gewarnt, gegen ihn und seine Mitarbeiter werde wegen Handels mit Kokain ermittelt.
Außerdem hatte der Amtsrichter einem Fußballverein von 2012 bis 2017 Geldauflagen aus Strafverfahren zukommen lassen – insgesamt mehr als 156.000 Euro. Dafür bedankte sich der Polizeibeamte, der in diesem Verein im Vorstand saß, mit neun Einladungen zum Essen in einem Golfclub. Dafür kam der Polizist mit einer Geldstrafe davon. (0146/23.01.2024)