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Ampel-Spitzen wollen Bürgergeld reformieren

Die Ampel-Spitzen haben sich bei ihrer Einigung auf einen Haushaltsentwurf auf Reformen verständigt. Mitwirkungspflichten sollen “vereinheitlicht, präzisiert und verschärft werden”, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Freitag in Berlin bei der Vorstellung des Entwurfs. Es solle zudem Meldepflichten geben. Auch die Zumutbarkeitsregeln sollen weiter entwickelt werden. Die Karenzzeiten bei Schonvermögen sollen zudem halbiert werden.

Das Bürgergeld wurde 2023 eingeführt und trat an die Stelle der Hartz-IV-Regelungen. Derzeit beträgt die Höhe des Schonvermögens bei Alleinstehenden im ersten Jahr 40.000 Euro, zusätzlich sind 15.000 Euro pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei. Die Karenzzeit, in der es nicht angetastet wird, liegt bei einem Jahr.