„In Verantwortung vor Gott“ – im schleswig-holsteinischen Landtag fand sich im vergangenen Herbst keine Mehrheit, um diese Formel in die Landesverfassung aufzunehmen. Demnächst werden sich die 69 Abgeordneten des Kieler Parlaments erneut mit der Frage befassen müssen: Die Initiative „Für Gott in Schleswig-Holstein“ hat jetzt ihr Ziel erreicht. 20 000 Unterschriften braucht es, damit sich das Parlament erneut mit dem Thema befasst. Über 25 000 Menschen haben unterzeichnet.
Außerdem wird weiter debattiert. Auf einem Forum in Kiel vertrat der Völkerrechtler Matthias Hartwig, Jurist am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, die These, dass Gott nicht nur in der Verfassung genannt werden dürfe, sondern höhere Werte ohnehin dort enthalten seien.
Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit: Diese Begriffe aus dem Kanon der Grundrechte lägen außerhalb des Zugriffs eines Parlaments, und sie hätten „inzwischen eine Rolle eingenommen, wie sie früher religiöse Bekenntnisse hatten, sie sind unantastbar“, so Hartwig in seinem Referat.
Diese Rolle sei unter anderem durch die Erfahrungen am Ende der Weimarer Republik entstanden, als sich das Parlament selbst auflöste – das Ende der Demokratie durch ein formal demokratisches Verfahren. Die junge Bundesrepublik gab sich daher eine Verfassung, in der die Verantwortung vor Gott genannt ist. Auch Landesverfassungen stünde das gut an, um dem Menschen seine Grenzen zu zeigen: „Wir brauchen Gott, um Allmachtsphantasien zu unterbinden.“
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Allmachtsphantasien unterbinden
Fast 20 000 Unterschriften für Gottesbezug in Schleswig-Holsteinischer Verfassung erreicht. Inhaltliche Auseinandersetzung