Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht eigentlich eine Neuregelung der Suizidhilfe an. Der Ärztetag drängt darauf, vorher besonders die Vorbeugung zu stärken.
Die Ärzteschaft in Deutschland mahnt zu mehr Suizidprävention. Nötig sei ein umfassendes Gesetz, das bundesweit Beratung, Aufklärung, leicht zugängliche Hilfsangebote und verlässliche psychosoziale Unterstützung sicherstelle. Ein solches Gesetz müsse vor oder zumindest parallel zu einer Regelung der Suizidhilfe kommen, forderte der Deutsche Ärztetag am Freitag in Leipzig.
Das Ärzteparlament rief den Bundestag auf, bei der Neuregelung der Suizidhilfe sowohl der Selbstbestimmung des Einzelnen als auch dem Schutz vor gesellschaftlicher Normalisierung des assistierten Suizids Rechnung zu tragen. Zentrale Bedeutung komme dabei dem Schutzkonzept zu, das das Bundesverfassungsgericht 2020 in seinem Urteil ausdrücklich benannt habe. Vorgaben müssten gewährleisten, dass Menschen vor nicht freiverantwortlichen, übereilten Entscheidungen oder vor Missbrauch geschützt werden.