Die am Freitag von der Landessynode der anhaltischen Kirche in Köthen abberufene Oberkirchenrätin Franziska Bönsch weist Vorwürfe gegen ihre Person zurück. Sie habe ihre Aufgaben stets rechtlich fundiert, verantwortungsbewusst und loyal gegenüber der Kirche wahrgenommen, schreibt Bönsch in einem persönlichen Statement, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Sie sei sich keiner Pflichtverletzung oder einem pflichtwidrigem Verhalten bewusst. „Mein Handeln war getragen vom Auftrag, die rechtliche Integrität unserer Kirche zu sichern“, schreibt Bönsch weiter.
Die Landessynode, also das Parlament der Evangelischen Landeskirche Anhalts, hatte die juristische Oberkirchenrätin am Freitag abgewählt. 31 von 36 Synodalen stimmten dafür, fünf dagegen. In dem Antrag war die Rede von einem zerrütteten Vertrauensverhältnis auf allen Ebenen der Landeskirche. Die Aussprache hatte zuvor in nichtöffentlicher Sitzung stattgefunden.
Bönsch bezeichnete das Verfahren als intransparent, formal fehlerhaft und mit kirchlichen Grundsätzen kaum vereinbar. „Es gab keine persönliche Anhörung, keine Einbindung in den Prozess“, betonte sie. Die gebotene Transparenz und Fairness im Umgang mit einem leitenden Amtsinhaber seien nicht gewahrt worden.
Am Freitag wurde zudem bekannt, dass Bönsch für die Leitung der Rechtsabteilung der Landeskirche Braunschweig kandidiert. Wie die Landeskirche mitteilte, soll die Wahl auf der Tagung der Braunschweiger Landessynode vom 22. bis 24. Mai in Wolfenbüttel erfolgen.
Die Landeskirche Braunschweig hält trotz ihrer Abberufung in Anhalt an Bönschs Kandidatur fest. Der Ältesten- und Nominierungsausschuss der Landessynode habe geprüft, wie der Abberufungsantrag der anhaltischen Synode gegen Bönsch zu bewerten sei, sagte Kirchensprecher Michael Strauß: „Pflichtverletzungen oder ein persönliches Fehlverhalten ihrerseits waren dabei nicht zu erkennen.“
Zudem habe es mehrere Gespräche mit der Kandidatin gegeben. „All das hat nicht dazu geführt, dass man sie für ungeeignet gehalten hätte“, sagte Strauß weiter: „In Gesprächen mit dem Ausschuss hat sie sich vielmehr als reflektierte Kirchenjuristin gezeigt, der ein professionelles Leitungs- und Verwaltungshandeln am Herzen liegt.“
Bönsch ist den Angaben zufolge seit 2021 für die anhaltische Landeskirche tätig. Nach ihrem Jurastudium in Leipzig war sie zunächst Rechtsanwältin sowie Kaufmännische Leiterin eines mittelständischen Bauunternehmens. Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) engagiert sie sich im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt. Sie sitzt zudem im Aufsichtsrat des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP), das unter anderem die Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes (epd) trägt.