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Abgehörtes Pressetelefon: Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben am 6. September jeweils Verfassungsbeschwerde gegen das Abhören eines Pressetelefons der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ eingereicht. „Wenn wir Journalisten abhören, schaden wir dem Journalismus und der Demokratie“, begründete der BJV-Vorsitzende Harald Stocker das Vorgehen am Mittwoch bei einem digitalen Pressegespräch der drei Organisationen. Jan Heidtmann, ein betroffener Journalist der Süddeutschen Zeitung und Beschwerdeführer, kritisierte in dem Gespräch vor allem „die Sorglosigkeit, mit der das gemacht worden ist“.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte das Pressetelefon der Letzten Generation von Oktober 2022 bis April 2023 heimlich überwacht. Anlass waren Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“. Nach Recherchen der Organisationen sind von der Aktion 171 Journalistinnen und Journalisten betroffen. Das Landgericht München I wies Anfang August Beschwerden gegen die pauschale Abhöraktion ab. Es sah in der Maßnahme zwar einen tiefgreifenden Eingriff in die Pressefreiheit, stufte die Überwachungsanordnung aber als verhältnismäßig ein.

Diese Einschätzung teilen die Organisationen nicht. Chan-jo Jun, Rechtsanwalt der Würzburger Kanzlei Jun, führte aus, dass die richterliche Abwägung zur Pressefreiheit vor der Aktion hätte stattfinden müssen und nicht erst danach. Zudem sei relativ schnell klar geworden, dass aus dem Abhören des Pressetelefons keine bahnbrechenden neuen Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Daher seien die Aufzeichnung aller Gespräche und die monatelange Speicherung nicht notwendig gewesen. Es sei ersichtlich, dass „der Wille der Justiz besonders hoch war, hier pragmatisch oder rücksichtslos, was Grundrechte betrifft, vorzugehen“. Man stelle sich auf eine längere Bearbeitungszeit beim Bundesverfassungsgericht ein, sagte Jun. (00/2702/11.09.2024)