Ein Protestcamp der Initiative „Students for Palestine Aachen“ vor dem Hauptgebäude und der Bibliothek der RWTH Aachen kann bleiben. Die Hochschule habe ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen, teilte das Verwaltungsgericht Aachen nach einem Erörterungstermin am Mittwoch mit (AZ: 6 L 468/24). Die seit Mitte Mai bestehende und von der Polizei bis Ende August bestätigte Versammlung müsse daher nicht vorzeitig zum 30. Juni beendet werden.
Die RWTH hatte in ihrem Antrag den Angaben zufolge ursprünglich vorgebracht, das Camp habe zu zahlreichen Zwischenfällen im Hochschulbetrieb, wie Störungen von Vorlesungen, sowie zu Schäden an den Grünflächen geführt. Bei dem Erörterungstermin habe der Vorsitzende Richter Peter Roitzheim darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Gerichts von der Versammlung keine relevanten Störungen ausgingen und bis auf die Rasenfläche Schäden am Eigentum der Universität bisher weder eingetreten noch konkret zu befürchten seien. Falls es zukünftig zu Störungen im Universitätsgebäude kommen sollte, könne die Universität dem durch Ausübung ihres Hausrechts begegnen.