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50 Jahre nach Anwerbestopp: Altersarmut unter “Gastarbeitern”

Laut einer Untersuchung erhalten ehemalige “Gastarbeiter” deutlich weniger Rente als in Deutschland geborene Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die vor allem in den 1960er Jahren unter anderem aus Italien und der Türkei angeworben wurden, erhielten im Schnitt etwa 280 Euro weniger Rente als Deutsche, teilte der Mediendienst Integration mit. Sie erhielten 834 Euro im Vergleich zu 1.111 Euro pro Monat. Grundlage ist eine vom Mediendienst abgefragte Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung. Anlass ist das Stopp des Anwerbeabkommens vom 23. November 1973.

Sozialforscher Eric Seils erklärte, die Anwerbung habe auf dem Prinzip der Nicht-Integration beruht. Es habe keine Sprach- oder andere Integrationskurse gegeben. Bis heute bezögen ehemalige “Gastarbeiter” weniger Rente und hätten ein deutlich höheres Armutsrisiko. Ein Grund dafür sei, dass diese im Schnitt weniger als ihre deutschen Kollegen verdienten. Am Anfang hätten sie die niedrigeren Löhne noch durch Überstunden und Zulagen für Schwerstarbeit kompensiert. Später, während der Ölkrise in den 1970ern, hätten sie aber als Randarbeiter in den Fabriken als erste ihre Jobs verloren.

Besonders betroffen seien Frauen, die inzwischen fast zwei Drittel der Rentenempfänger ausmachten. Ihre Rente liege etwa ein Drittel unter der von deutschen Rentenempfängerinnen: 661 Euro im Vergleich zu 899 Euro.

Viele “Gastarbeiter” seien inzwischen verstorben. Neben den 16,5 Millionen Renten-Empfängern mit deutscher Staatsbürgerschaft gibt es laut Deutscher Rentenversicherung rund 360.000 Rentner aus ehemaligen Anwerbestaaten. Bei einem großen Teil davon dürfte es sich um ehemalige Gastarbeiter handeln. Zum Vergleich: Während der Anwerbungszeit stieg die Zahl der Ausländer Deutschland um etwa 3,2 Millionen, darunter befanden sich viele Frauen und Kinder. Die ehemaligen “Vertragsarbeiter” in der DDR gingen demnach bei der Rente meistens leer aus.