Thüringen hat in diesem Jahr 465 Opfern von Gewalttaten Grundrenten sowie weitere Leistungen etwa für Heil- und Krankenbehandlungen zugesprochen. Die Grundrente werde monatlich ausgezahlt und betrage jeweils zwischen 164 und 854 Euro, teilte das Landesverwaltungsamt im Weimar am Dienstag mit. Die Kosten hierfür trage zu 60 Prozent das Land und zu 40 Prozent der Bund.
2023 seien bislang 237 Anträge neu gestellt und 41 Anträge neu bewilligt worden. Besonders häufig stellten Geschädigte Anträge wegen vorsätzlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs. In 42 Fällen seien die Antragsverfahren eingestellt worden, weil zum Beispiel Geschädigte ihre Anträge zurückgezogen hatten oder die Geschädigten bei der Antragsbearbeitung nicht mitwirkten. 71 Anträge seien abgelehnt worden.
Das Entschädigungsverfahren basiert laut Behördenpräsident Frank Roßner auf dem bundesdeutschen Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten. Voraussetzung für eine Entschädigung sei ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff, in dessen direkter Folge ein Gesundheitsschaden bei der angegriffenen Person eingetreten sei. Der Gesundheitsschaden werde individuell bewertet und in einem sogenannten „Grad der Schädigung“ zum Ausdruck gebracht.
Wenn Anträge vom Landesverwaltungsamt abgelehnt werden müssten, liege das häufig an der nicht belegbaren Kausalität zwischen Angriff und Gesundheitsschaden. Ebenso müsse ein Gesundheitsschaden mindestens sechs Monate andauern, um Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz zu erhalten.