Für abgelehnte Asylbewerber ist es oft die letzte Hoffnung: Über die Härtefallkommission kann eine Abschiebung verhindert werden. In Sachsen-Anhalt war das bei rund 460 Menschen in den vergangen 20 Jahren der Fall.
In den vergangenen 20 Jahren hat die Härtefallkommission in Sachsen-Anhalt das Schicksal von insgesamt 1.022 abgelehnten Asylbewerbern geprüft. Gut 460 davon konnten den Angaben zufolge dadurch vor einer Abschiebung bewahrt werden. Zum Jubiläum würdigte Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Mittwoch in Magdeburg die Arbeit: “Die Härtefallkommission trifft ihre Entscheidungen maßvoll und mit großer Sorgfalt. Jeder Fall wird individuell geprüft, um Menschen eine Perspektive zu geben, die aus sehr speziellen, individuellen Gründen die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht erfüllen.”
Von den in den Jahren insgesamt 377 gestellten Anträgen seien 53 abgelehnt und 134 zurückgenommen worden, da sich im Verfahren andere rechtliche Möglichkeiten des Aufenthalts ergeben hätten. Von einer Ausnahme abgesehen folgte das Innenministerium allen Ersuchen der Härtefallkommission und erteilte eine Aufenthaltserlaubnis.
Zieschangs besonderer Dank galt Monika Schwenke, die von Beginn an Vorsitzende der Härtefallkommission ist. Die Migrationsbeauftragte des Bistums Magdeburg erklärte, die Arbeit in der Kommission sei sehr von gegenseitiger Achtung und Respekt gegenüber den vorgetragenen Schicksalen geprägt: “In den Sitzungen werden die Anträge ausführlich diskutiert, um alle Aspekte und Besonderheiten des Einzelfalles für die Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Denn es wird nie eine feste Definition für den Begriff ‘Härtefall’ geben.”
Der Härtefallkommission gehören acht Mitglieder und acht Stellvertreter an, die persönlich durch die Innenministerin für jeweils zwei Jahre berufen werden und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen.