Das Käthe-Kruse-Puppen-Museum erinnert mit einer Sonderausstellung an einen richtungsweisenden Rechtsstreit vor 100 Jahren. Erstmals sei im Jahr 1925 einem Kinderspielzeug – nämlich einer Käthe-Kruse-Puppe – künstlerischer Urheberschutz gewährt worden, teilte das Museum in Donauwörth am Mittwoch mit. Die Ausstellung „Kruse gegen Bing – 100 Jahre Kunstschutz für Spielzeug“ ist vom 1. Mai bis 14. September zu sehen.
Mitorganisiert wurde die Schau vom Bing-Museum in Freinsheim (Rheinland-Pfalz), das sich auf Spielzeug der Bing Werke Nürnberg, der damaligen Gegenpartei vor Gericht, spezialisiert hat. Es zeigt zeitgleich wie das Käthe-Kruse-Puppen-Museum eine zweite Ausstellung zum selben Thema. Das Käthe-Kruse-Puppen-Museum und das Bing-Museum haben die beiden Schauen gemeinschaftlich konzipiert. Präsentiert würden an beiden Orten Details zu den jeweiligen Firmengeschichten sowie Spielzeug-Raritäten.
Käthe Kruse (1883-1968) ist eine der bekanntesten Puppenmacherinnen weltweit. Anfang der 1920er Jahre etablierte sie sich als Herstellerin hochwertiger, handgefertigter Puppen. Als andere Spielzeughersteller begannen, die Puppen zu kopieren und sie offen als preiswerte Imitationen zu bewerben, klagte Käthe Kruse gegen die Konkurrenz, zu denen mit der Nürnberger Firma Bing der damals weltgrößte Spielwarenproduzent gehörte. Das Reichsgericht Leipzig gab Kruse in einem richtungsweisenden Grundsatzsatzurteil vom 19. September 1925 recht. Als erster Spielzeughersteller erhielt sie für ihre Puppen künstlerischen Urheberschutz.
In der Folge musste die Konkurrenz die Plagiate vom Markt nehmen. Kleinere Unternehmen gingen pleite, für den großen Bing-Konzern hingegen hatte das Urteil, wirtschaftlich gesehen, wenig Folgen.