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Westfälische Kirche: Migrationspolitik mit EU-Nachbarn abstimmen

Nach der Gerichtsentscheidung zu Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen hat die Evangelische Kirche von Westfalen eine europäische Ausrichtung der deutschen Migrationspolitik angemahnt. Migrationspolitik „funktioniert nur im europäischen Kontext“, sagte der Theologische Vizepräsident der Landeskirche, Ulf Schlüter, am Dienstag in Bielefeld dem Evangelischen Pressedienst (epd).

„Wir müssen im Rahmen von Europarecht und in enger Abstimmung mit europäischen Nachbarn unsere eigene Migrationspolitik sicher neu konfigurieren“, sagte Schlüter, der die viertgrößte deutsche Landeskirche kommissarisch leitet. Das könne jedoch nur in enger Abstimmung gehen und nicht durch Einzelentscheidungen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in mehreren Eilverfahren die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verfügte Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen für rechtswidrig erklärt. Schutzsuchende dürften nicht ohne das europarechtlich vorgegebene Dublin-Verfahren zurückgewiesen werden (AZ: VG 6 L 191/25 u.a.), erklärte das Gericht am Montag. In den Fällen ging es um drei Somalier, die im Mai in Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert und nach Polen zurückgeschickt wurden, obwohl sie ein Asylgesuch gestellt hatten.

Dobrindt will trotz des Gerichtsbeschlusses vorerst an den Zurückweisungen festhalten und nach den Eilentscheidungen das Hauptsacheverfahren abwarten. Der CSU-Politiker hatte die im Wahlkampf von CDU und CSU angekündigten Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen nach seiner Amtsübernahme als Innenminister am 7. Mai ausdrücklich erlaubt.

Durch die Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts ändere sich zunächst nichts an der Situation, sagte Jan-Dirk Döhling, für den Bereich gesellschaftliche Verantwortung zuständiger Dezernent der westfälischen Kirche, dem epd. Die Gerichte träfen oft zunächst Einzelfallentscheidungen und die Behörden warteten dann die weiteren gerichtlichen Entscheidungen ab. Die Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts seien jedoch ein erstes Indiz, dass Bedenken gegen die von Dobrindt verfügte neue Praxis „nicht ganz unbegründet“ gewesen seien, sagte der Theologe, der das Institut für Kirche und Gesellschaft der westfälischen Kirche leitet.