Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die Aussetzung der Antidiskriminierungsklausel für öffentlich geförderte Kultureinrichtungen in Berlin bedauert. Zentralratspräsident Josef Schuster erklärte, der Ausschluss staatlicher Förderung bei menschenverachtenden Positionen sei eigentlich selbstverständlich. Er sei dem Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) dankbar für dessen Vorstoß, auch wenn die Anwendung der Klausel nun vorerst ausgesetzt sei.
Der Berliner Senat hatte die umstrittene Antidiskriminierungsklausel zurückgezogen. Die Senatskulturverwaltung begründete den Schritt mit juristischen Bedenken. Die Klausel war erst am 21. Dezember 2023 eingeführt worden.
Schuster: Kein Verständnis für Protest
Zentralratspräsident Schuster hat nach eigenen Worten wenig Verständnis für den breiten Protest gegen die Einführung der Antidiskriminierungsklausel. „Statt einer klaren Positionierung gegen Antisemitismus entbrennt eine Debatte um Definitionen und Deutungshoheiten“, kritisierte er.
Schuster äußerte die Hoffnung, „dass eine juristisch fundierte Lösung schnellstmöglich erarbeitet und umgesetzt wird“. Der Kern der Klausel bleibe wichtig, nämlich die Verhinderung der staatlichen Förderung von menschenfeindlichen oder diskriminierenden Inhalten. Schuster fügte hinzu: „Eine aufrichtige und ernsthafte Auseinandersetzung in den kulturellen Institutionen und bei Kunstschaffenden ist der einzige Weg, um nachhaltig Besserung zu schaffen und Juden als Teil dieser Räume zu verstehen anstatt sie als abwesende Projektionsflächen zu begreifen.“
IHRA-Definition deckt antisemitische Tendenzen auf
Die Antidiskriminierungsklausel verlangte von Kultureinrichtungen, bei Förderanträgen mögliche antisemitische Tendenzen in Projekten klar auszuschließen. Grundlage war die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rembrance Alliance (IHRA).
In der IHRA-Definition heißt es, “Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.” Die Bundesregierung hat zudem folgende Erweiterung verabschiedet: “Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.”