Berlin – Union und SPD haben sich einem Zeitungsbericht zufolge nach langen Diskussionen grundsätzlich auf ein Verbot von Minderjährigen-Ehen geeinigt. Wie „Die Welt“ berichtet, sollen demnach alle Ehen mit Personen unter 16 Jahren für „nichtig“ erklärt werden. Sie gälten damit als nie geschlossen. Beim Alter soll der Zeitpunkt der Verheiratung herangezogen werden und die Regelung soll auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten. Differenzen gibt es dem Zeitungsbericht zufolge noch beim Umgang mit Ehen von 16- und 17-Jährigen, die in Ausnahmefällen auch im deutschen Recht erlaubt sind. Nach den Plänen der Union sollen die Jugendämter verpflichtet werden, bei Familiengerichten die Aufhebung dieser Ehen zu beantragen. Das Justizministerium halte es aus verfassungsrechtlichen Gründen hingegen für geboten, Ausnahmen für besondere Härtefälle zuzulassen. Allerdings soll auch die Ehemündigkeit in Deutschland mit dem neuen Gesetz prinzipiell auf 18 Jahre angehoben werden. epd
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