Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat vor einer schnellen Änderung des Abtreibungsrechts gewarnt. „Eine interfraktionelle Gruppe will noch vor der Neuwahl des Bundestages quasi im Galopp ein neues Gesetz durchbringen“, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp dem Redaktions-Netzwerk Deutschland vor der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Bundestag.
Das werde „der existenziellen Frage und den damit verbundenen ethischen Dilemmata nicht gerecht“, kritisierte Stetter-Karp: „Diese Debatte kann nicht über das Knie gebrochen werden. Eine breite gesellschaftliche Debatte ist notwendig.“ Es brauche mehr Zeit, um insbesondere die verfassungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung angemessen diskutieren zu können.
Vorschlag: Abtreibungen bis zur zwölften Woche straffrei
Nach dem Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis nicht mehr strafbar sein. Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin eine Beratungspflicht für Frauen vor, es entfällt aber die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden.
Die ZdK-Präsidentin erklärte: „Wenn ein Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig sein soll, wird die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und die Frauen aufgegeben.“ Aus katholischer Sicht sei ein abgestufter Lebensschutz nicht zu akzeptieren.