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ZDF muss Wahlwerbespot von Satirepartei ausstrahlen

Immer wieder weigern sich Sender, die Wahlwerbung der Satirepartei “Die Partei” auszustrahlen. Auch bei der Bundestagswahl gibt es wieder Ärger um einen Spot. Das ZDF muss ihn aber dennoch ausstrahlen.

Das ZDF muss einen Wahlwerbespot der Satirepartei “Die Partei” ausstrahlen. Das Verwaltungsgericht Mainz gab am Freitag bekannt, dass die ursprünglich geplante Sendezeit des Spots am Samstag eingehalten werden muss. Der Sender hatte sich juristisch gegen die Ausstrahlung gewehrt.

Parteien haben vor Wahlen einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstrahlung ihrer Wahlwerbung. Der gilt nur, wenn der Wahlwerbespot nicht gegen Gesetze verstößt und dieser Verstoß in Abwägung mit der Meinungsfreiheit schwerer wiegt.

Im Werbespot von “Die Partei” gibt es dem Gericht zufolge eine Sequenz, die eine fiktive Vergewaltigungshandlung andeute. Dabei werde eine Umkehr des “typischen ‘Rollenbildes’ von Gewalttätigkeiten in Partnerschaften” suggeriert und ein Bezug zum CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz und seiner Ehefrau hergestellt. Merz wurde im Wahlkampf wiederholt kritisiert, weil er in den 1990er Jahren gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt hatte. Ende vergangenen Jahres hatte Merz öffentlich erklärt, dass er heute anders abstimmen würde.

Das Mainzer Gericht entschied nun, dass für den durchschnittlichen Betrachter eindeutig erkennbar sei, dass es sich um eine satirische Überzeichnung handele. Der Wahlwerbespot könne nur dahingehend verstanden werden, dass er sich gegen sexualisierte Gewalt generell und auch in der Ehe – egal, von wem diese ausgehe – wende. Aus diesem Grund überwiege die Meinungsfreiheit der Partei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Eheleute Merz.