Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dem von den Behörden geplanten Abschuss des Leitwolfs aus dem sogenannten Leuscheider Rudel eine Absage erteilt. In einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss rügte das Gericht zahlreiche Mängel in der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgestellten Ausnahmeerlaubnis (AZ: 4 L 1327/24.KO). Im Rahmen eines Eilverfahrens könnten lediglich die gravierendsten davon detailliert dargestellt werden. So sei nicht schlüssig belegt worden, ob von dem Wolfsrüden GW1896m tatsächlich ein Risiko für Nutztiere auf geschützten Weiden ausgehe. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum prinzipiell auch andere Wölfe des Rudels geschossen werden dürften.
Der Begründung des Bescheids sowie den vorgelegten Verwaltungsunterlagen sei beispielsweise nicht zu entnehmen, ob der Wolf bereits daran gewöhnt sei, besondere Schutzmaßnahmen zu überwinden, heißt es in der Entscheidung weiter: Bei den beiden letzten Rissen, die dazu geführt hatten, dass Landesumweltministerin Katrin Eder (Grüne) sich für einen Abschuss aussprach, hätten die Schutzzäune nicht den Anforderungen entsprochen. In die Entscheidung sei auch nicht eingeflossen, wie der mögliche Abschuss des gesamten Rudels sich auf die Wolfspopulation insgesamt auswirke.