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Wolf aus dem Leuscheider Rudel darf nicht geschossen werden

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dem von den Behörden geplanten Abschuss des Leitwolfs aus dem sogenannten Leuscheider Rudel eine Absage erteilt. In einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss rügte das Gericht zahlreiche Mängel in der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgestellten Ausnahmeerlaubnis (AZ: 4 L 1327/24.KO). Im Rahmen eines Eilverfahrens könnten lediglich die gravierendsten davon detailliert dargestellt werden. So sei nicht schlüssig belegt worden, ob von dem Wolfsrüden GW1896m tatsächlich ein Risiko für Nutztiere auf geschützten Weiden ausgehe. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum prinzipiell auch andere Wölfe des Rudels geschossen werden dürften.

Der Begründung des Bescheids sowie den vorgelegten Verwaltungsunterlagen sei beispielsweise nicht zu entnehmen, ob der Wolf bereits daran gewöhnt sei, besondere Schutzmaßnahmen zu überwinden, heißt es in der Entscheidung weiter: Bei den beiden letzten Rissen, die dazu geführt hatten, dass Landesumweltministerin Katrin Eder (Grüne) sich für einen Abschuss aussprach, hätten die Schutzzäune nicht den Anforderungen entsprochen. In die Entscheidung sei auch nicht eingeflossen, wie der mögliche Abschuss des gesamten Rudels sich auf die Wolfspopulation insgesamt auswirke.

Die SGD Nord hatte auf Antrag des Mainzer Umweltministeriums hin entschieden, dass das Tier nach mehreren Rissen von Weidetieren „entnommen“ werden dürfe. Da der konkrete Wolf äußerlich nicht eindeutig zu identifizieren ist, sollte ein erlegtes Tier genetisch untersucht werden und gegebenenfalls ein weiterer Abschuss erlaubt sein. Die Erlaubnis war auf den Zeitraum zwischen 9.12.2024 und 19.12.2024 sowie vom 3.1.2025 bis 29.1.2025 begrenzt worden. Gegen die Entscheidung hatte der Umweltverband Naturschutzinitiative Rechtsmittel eingelegt. Zuvor hatte das Gericht in einem sogenannten Hängebeschluss bereits den Abschuss bis zur Entscheidung im Eilverfahren untersagt.