BIELEFELD/WESTFALEN – Die Evangelische Kirche von Westfalen lässt seit dem 1. Oktober Bewerberinnen und Bewerber zum Vikariat zu, die ihre Erste Theologische Prüfung mit der Note „Vier“ bestanden haben. Das hat die Kirchenleitung der EKvW in ihrer Sitzung im September beschlossen. An der Regelung, die Kandidaten mit einem „Vierer-Examen“ vom Vikariat ausschloss, hatte es aus den Reihen der Studierenden, der Professorenschaft, aber auch der Synodalen der Landessynode, immer wieder Kritik gegeben.
Die Kirchenleitung hatte den Ausschluss der Bewerberinnen und Bewerber mit der Examensnote Vier bisher damit begründet, dass die Landeskirche nur Pfarrerinnen und Pfarrer mit hinreichender theologischer Auskunftsfähigkeit anstellen wolle. Dafür galt die Examensnote „Drei“ als Mindestvoraussetzung.
Oberkirchenrätin Petra Wallmann begründete die Änderung im „Pfarrinfo“ unter anderem damit, dass die Viererregelung in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einzigartig sei und Theologiestudierende davon abgehalten hätte, sich in die Liste der westfälischen Theologiestudierenden eintragen zu lassen. Rückmeldungen einiger Dozenten an den Fakultäten hätten diesen Eindruck von Irritation und Unruhe bestätigt, so Wallmann. Für die Bindung der Studierenden an die westfälische Kirche stelle die Viererregelung somit ein Hindernis dar.
Die Landessynode 2016 hatte die Kirchenleitung daher beauftragt, die Regelung zu überprüfen. Der Vorstand der Theologiestudierenden sei angehört worden, so Wallmann. Eine Umfrage unter den Studierenden habe gezeigt, dass die Viererregelung die Studierenden massiv unter Druck setze.
Die Zulassung von Bewerbern mit Vierer-Examen bringe allerdings auch eine Überarbeitung der Ordnung für die Erste Theologische Prüfung mit sich, erklärte Wallmann weiter. Bisher sei es in Westfalen möglich gewesen, ein „Vierer-Examen“ zur Notenverbesserung zu wiederholen. Diese Möglichkeit wurde jetzt abgeschafft.leg
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