Wer hat in der Gemeinde das Sagen? Nicht die Pfarrerin oder der Pfarrer – auch wenn diese Meinung weit verbreitet ist. Nach den Verfassungen sowohl der Evangelischen Kirche von Westfalen als auch der Lippischen Landeskirche leiten die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in den Kirchenvorständen (Lippe) beziehungsweise Presbyterien (Westfalen) die Kirchengemeinden – gemeinsam mit den Pfarrerinnen und
Pfarrern.
Das Amt des „Kirchenältesten“ (Übersetzung von „Presbyter) ist also eine verantwortungsvolle Aufgabe. Diese gemeinsame Leitungsfunktion von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen in der Kirche setzt sich auf allen Ebenen fort: Die Gemeinden entsenden aus ihren Presbyterien und Kirchenvorständen Vertreter auf die Kreisebene (Kreissynode oder Klassentag). Von dort werden erneut Vertreterinnen und Vertreter entsandt: nämlich in die Landessynoden, den höchsten Leitungsgremien der beiden Landeskirche (siehe Grafik). Und die Landessynoden schicken Abgesandte in die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
So ist die Kirche darauf angewiesen, dass engagierte, überzeugte Frauen und Männer bereit sind, diese Leitungsämter zu übernehmen, sie mit ihren Gaben, ihrer Zeit, ihren Ideen und ihrer Begeisterung zu füllen und die Kirche mitzuleiten und zu gestalten.
Die Sitzungen des Kirchenvorstands finden meist etwa monatlich statt. Entstehende Unkosten werden auf Wunsch erstattet. UK
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Wer bestimmt, wo es langgeht?
Engagierte, überzeugte Frauen und Männer gesucht: So funktioniert der Kirchenvorstand
