In Sachsen-Anhalt haben Ende vergangenen Jahres etwas weniger Menschen Hilfen zum Lebensunterhalt bezogen als zuvor. Wie das Statistische Landesamt am Donnerstag in Halle mitteilte, erhielten rund 7.000 Personen Hilfen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII). Das waren 55 Personen oder 0,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
Gestiegen ist den Angaben zufolge die Zahl der Leistungsberechtigten, die in Einrichtungen leben, konkret um 35 Personen oder 1,4 Prozent. Vor allem in der Altersgruppe der über 60-Jährigen habe sich die Zuwanderung bemerkbar gemacht, hieß es. Ende 2022 erhielten demnach rund 2.900 Personen in dieser Altersgruppe Hilfen zur Deckung des notwendigen Grundbedarfs, Ende 2023 waren es über 3.000 Menschen. Darunter waren den Angaben zufolge 755 ohne deutsche Staatsbürgerschaft – gegenüber 55 ein Jahr zuvor.
Auch über 1.300 Kinder erhielten laut Statistik staatliche Unterstützung, um etwa den Grundbedarf an Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu sichern – etwa vier Prozent weniger als im Vorjahr.
Zugenommen habe erneut der Anteil weiblicher Hilfesuchender, hieß es. Dieser sei innerhalb von zwei Jahren von 38 auf über 42 Prozent angestiegen. Ende 2023 seien insgesamt rund 3.000 Bezieherinnen und Bezieher alleinstehend oder alleinerziehend gewesen.
Hilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten laut Landesamt Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehörten etwa vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte.