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Wahl im Dezember nach altem System sprengt künftigen Synoden-Haushalt

Die bayerische Landeskirche treibt gerade auf unterschiedlichen Ebenen Strukturreformen voran – bei ihrem Kirchenparlament hinkt sie momentan noch hinterher. Die Wahl zur neuen Landessynode im Dezember folgt noch den bisherigen Gebietseinteilungen nach sechs Kirchenkreisen, die es so aber seit dem 1. März gar nicht mehr gibt. Deshalb musste zum einen das Wahlgesetz kurzfristig geändert werden, zum anderen verursacht die nicht verkleinerte und weiterhin 108 Mitglieder große Synode offenbar deutliche Mehrkosten.

Synodalpräsidentin Annekatrin Preidel sagte bei der Frühjahrstagung der Synode am Montag in Augsburg, wie die Synode an sich selbst „die anstehenden Transformationsaufgaben“ gestalte, sei noch offen. Die Vorbereitungen zur Wahl am 2. Adventssonntag (7. Dezember 2025) liefen noch „in der Logik der früheren Kirchenkreise ab, weil neue Strukturen für die Zusammensetzung der Landessynode nicht gefunden sind“. Die Landessynode werde deshalb als Haushaltssouverän der Landeskirche ihr Budget wegen der nicht reduzierten Größe „deutlich“ überschreiten.

In der April-Ausgabe des landeskirchlichen „Amtsblattes“ wurde nun eine Änderung des Landessynodalwahlgesetzes veröffentlicht. Darin heißt es, dass „auf dem Gebiet des Kirchenkreises Schwaben-Altbayern“ die drei Wahlkreise Regensburg, Augsburg und München gebildet werden, die den bis Ende Februar 2025 existierenden Kirchenkreisen entsprechen. Den beiden Wahlkreisen Regensburg und Augsburg stehen demnach jeweils sieben nicht-ordinierte und drei ordinierte Landessynodale zu, dem Wahlkreis München zwölf nicht-ordinierte und sechs ordinierte.

Die Landessynode ist das Kirchenparlament der mehr als zwei Millionen Evangelischen in Bayern. Sie entscheidet über Kirchengesetze sowie den Haushalt der Landeskirche. Sie ist eines von vier kirchenleitenden Organen und tagt in der Regel zweimal jährlich an wechselnden Orten in Bayern. Die im Dezember neu gewählte Synode wird sich kommendes Frühjahr neu konstituieren. (1090/27.11.2024)