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Waffenrecht für 35 Extremisten in Hessen entzogen

In Hessen mussten im vergangenen Jahr 35 Extremisten ihre Waffenerlaubnis zurückgeben. 21 Personen seien 36 Schusswaffen entzogen worden, teilte das hessische Innenministerium am Donnerstag in Wiesbaden mit. 14 Personen mussten den Kleinen Waffenschein abgeben, also die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Von den 35 Personen gehörten jeweils 14 Personen der rechtsextremistischen Szene und der Reichsbürgerszene an. Die übrigen Personen würden dem Islamismus (fünf) und den Bereichen Rechtsextremismus/Reichsbürger (eine) und Delegitimierer (eine) zugeordnet.

„Wir gehen mit allen möglichen Mitteln konsequent gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vor“, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU). In den vergangenen drei Jahren habe es 121 Entziehungen und Versagungen bei Extremisten gegeben, darunter seien 206 Feuerwaffen durch hessische Waffenbehörden entzogen worden. Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen ist nach Angaben des Ministeriums kein Bürgerrecht. Vielmehr bestehe hier ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Um eine Erlaubnis für den Umgang mit Waffen zu erhalten, frage die Waffenbehörde bei der Verfassungsschutzbehörde an, ob Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestünden.

Die Ermittlung der Sachverhalte, die eine Unzuverlässigkeit begründen können, ist den Angaben zufolge aber oftmals aufwändig und zeitintensiv. Entziehungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen scheiterten immer wieder an der kurzen Fünfjahresfrist des Waffengesetzes. Nach deren Ablauf können Sachverhalte, die die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers oder Erlaubnisinhabers begründen, diesem nicht mehr vorgehalten werden und die Erlaubnis nicht widerrufen oder versagt werden. Bei einer Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein oder einer Partei besteht eine Wohlverhaltensfrist nach Ende der Mitgliedschaft von zehn Jahren.