Kiel. Aus den Reihen der Volksinitiative für einen Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Landesverfassung ist ein neuer Vorschlag in die Diskussion eingebracht worden. Die neue Formulierung lautet "… in Achtung der Verantwortung vor Gott und vor anderen Quellen gemeinsamer Werte … ", bestätigten Beate Bäumer von der katholischen Kirche und Frank Zabel von der Nordkirche in Kiel. Unterdessen hat der Landtag beschlossen, dass die Volksinitiative zulässig ist. Bis spätestens Ende April 2016 muss das Thema jetzt erneut auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt werden.
Mit dem neuen Vorschlag solle jetzt Schwung in die Diskussion kommen, sagte Bäumer. Nach den Worten von Zabel ist die Volksinitiative mehrfach von Abgeordneten gebeten worden, sich auch nach der Abgabe der knapp 40.000 Unterschriften im Juli 2015 weiter aktiv in die Diskussion einzubringen. Im Gespräch mit den kirchenpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen sei deswegen "eine aus Sicht der Initiative denkbare Formulierung ins Gespräch gebracht worden".
Parlament am Zug
Die Ergänzung "… in Achtung der Verantwortung vor Gott und vor anderen Quellen gemeinsamer Werte" würde nach Zabels Worten niemanden ausschließen, "sondern vielmehr auch eine gegenseitige Toleranz von gläubigen und religiös ungebundenen Menschen in der Verfassung verankern". Letztlich werde es Aufgabe des Landesparlaments sein, eine Formulierung zu finden, die dem Ansinnen der Volksinitiative gerecht werde.
Der Landtag hatte am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 eine Volksinitiative für einen Gottesbezug gegründet. Sie sammelte bis Anfang Juli über 42.000 Unterschriften für ihr Anliegen und überreichte diese an Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU).