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Verwaltungsgerichte: fast jedes zweite Verfahren Asylsache

Die Zahl der Asylverfahren an den sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichten ist erneut gestiegen. Im vergangenen Jahr war fast jedes zweite der neu eingehenden Verfahren (47 Prozent) ein Verfahren zum Asylrecht, wie der Präsident des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, Frank-Thomas Hett, am Donnerstag bei der Vorstellung des Geschäftsberichtes erläuterte.

Die Asylklagen seien 2023 gegenüber dem Vorjahr um gut vier Prozent gestiegen. Eilverfahren zum Asylrecht sogar sprunghaft um fast 40 Prozent. Hett rechnet mit weiterhin zunehmenden Zahlen. Durch den großen Einsatz der Beschäftigten sei es dennoch gelungen, die Dauer der Asylverfahren um durchschnittlich ein gutes halbes Jahr zu senken, sagte er. Die Hauptverfahren zum Asyl dauerten laut dem Bericht 2023 knapp 22 Monate, in allgemeinen Klageverfahren stieg dagegen die Dauer von 15,1 auf 17 Monate.

Hett begrüßte, dass 15 neue Richterstellen bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen wurden. Diese seien jedoch wie auch weitere 42 bestehende Stellen auf teils wenige Jahre befristet, bemängelte er. Dies sorge für Verunsicherung an den seit Jahren überlasteten Gerichten und werde in Zukunft zum Stellenabbau führen. Das politische Ziel der Beschleunigung von Asylverfahren lasse sich so nicht erreichen, sagte Hett. Ob eine Konzentration bestimmter Asylverfahren an einzelnen Verwaltungsgerichten, wie Niedersachsen sie umsetzten wolle, daran etwas ändere, bleibe abzuwarten.

Am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg habe sich 2023 der Anstieg der Asylverfahren noch nicht ausgewirkt, erläuterte der Gerichtspräsident. So sei es möglich gewesen, Verfahren abzuarbeiten und den Gesamtbestand zu verringern. Die Dauer der Verfahren in der zweiten Instanz sei aber weiterhin gleichbleibend. Bei den umfangreichen und komplexen Verfahren, für die das OVG erstinstanzlich zuständig ist, sei die Verfahrensdauer sogar auf 21,7 Monate gestiegen.