Das Urteil von sieben Jahren Freiheitsstrafe für einen heute 32-Jährigen wegen Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags, unerlaubtem Waffenbesitz und unerlaubter Herstellung von Waffen durch das Landgericht Frankfurt ist rechtskräftig. Bei der Überprüfung des Urteils vom Dezember 2022 habe sich kein Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit (AZ: 3 StR 228/23). Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.
Das Landgericht war zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie anhängt und mit der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) sympathisiert. Spätestens Anfang 2021 habe er sich zu einem Terroranschlag entschlossen, um dabei „eine größere Zahl willkürlich ausgewählter Menschen zu töten“, heißt es weiter. Dazu habe er sich verschiedene Waffen besorgt und mithilfe eines 3D-Druckers fehlende Waffenteile selbst produziert. Im Keller des von ihm bewohnten Hauses sowie am Rande einer Autobahn bei Kassel habe er Schießübungen absolviert.