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Verfahren zu Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen vertagt

Die juristische Klärung der Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Kliniken vor dem Arbeitsgericht Erfurt verzögert sich um wenigstens neun Monate. Ein für den 19. Februar angesetzter Verhandlungstermin sei auf den 12. November verschoben worden, teilte die Diakonie Mitteldeutschland auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Halle mit.

Geklagt hatten die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland und die Diakonie Mitteldeutschland. Damit wollen die Kläger die Gewerkschaften daran hindern, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmer zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Hufeland-Klinikum in Weimar aufzurufen. Ein erster Gütetermin vor dem Arbeitsgericht blieb im August ohne Ergebnis.

Dem Rechtsstreit wird von beiden Prozessparteien deutschlandweite Bedeutung zugemessen. Beide Seiten streben eine grundsätzliche Klärung der Ausgestaltung des sogenannten Dritten Weges im kirchlichen Arbeitsrecht an. Dieser ergibt sich laut Diakonie-Vorstand Oberkirchenrat Christoph Stolte aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Konflikte würden nicht über Mittel des Arbeitskampfes, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst. Stolte bedauerte, dass diese Klärung nicht vor Herbst erfolgen kann.

Ver.di argumentiert, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des „Dritten Weges“ behinderten die Möglichkeiten der Gewerkschaftsarbeit in kirchlichen Einrichtungen. Möglicherweise ende das Verfahren erst vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, kündigte ein Prozessvertreter bereits im August an.