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Urteil: EU-Staaten müssen Geschlechtseinträge gegenseitig anerkennen

Geänderte Einträge von Geschlecht und Vornamen führen immer wieder zu länderübergreifenden Streitfragen. Für die Europäische Union hat der EuGH in Luxemburg nun klare Richtlinien vorgegeben.

EU-Staaten müssen eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erlangte Änderung des Eintrags zu Vornamen und Geschlecht anerkennen. Eine Weigerung verstoße gegen die Rechte der Unionsbürger, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg.

Im vorliegenden Fall hatte eine rumänische Transgender-Person 2017 in Großbritannien Vornamen und Anrede von weiblich zu männlich geändert. 2020, noch während der Übergangszeit nach dem Brexit, erkannten die britischen Behörden die männliche Geschlechtsidentität der Person rechtlich an, da sie neben der rumänischen Staatsbürgerschaft auch die britische besitzt.

Im folgenden Jahr lehnten die rumänischen Verwaltungsbehörden die Anträge auf Änderung der entsprechenden Einträge und eine neue Geburtsurkunde jedoch ab. Daraufhin wurde ein Bukarester Gericht eingeschaltet, das den Fall zur Klärung an den EuGH überwies.

Der Gerichtshof urteilte nun, dass die Weigerung eines Mitgliedstaats, eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erlangte Änderung des Geschlechtseintrags anzuerkennen, die Ausübung des Rechts behindert, sich frei zu bewegen und aufzuhalten. In diesem Zusammenhang weist er überdies darauf hin, dass die Staaten nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verpflichtet sind, ein klares Verfahren für die rechtliche Anerkennung einer abweichenden Geschlechtsidentität vorzusehen.