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Urteil: Arbeitgeber muss für Abschiebung zahlen

5.849,01 Euro – diese Summe stellen die Behörden einem Bauunternehmer in Rechnung. So viel kostete die Abschiebung eines Mannes, den er ohne Erlaubnis beschäftigte. Und er muss nun zahlen.

Ein Bauunternehmer muss die Kosten der Abschiebung für einen illegal Beschäftigten aus Albanien bezahlen
Ein Bauunternehmer muss die Kosten der Abschiebung für einen illegal Beschäftigten aus Albanien bezahlenImago / Pond5 Images

Ein deutscher Arbeitgeber muss für die Abschiebung eines Arbeiters aufkommen, den er ohne Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung beschäftigt. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in seiner veröffentlichten Entscheidung die Klage eines Bauunternehmers aus Rheinland-Pfalz ab. Er muss nun knapp 6.000 Euro für Abschiebehaft, Flugticket und Organisation der Abschiebung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konkret ging es um einen albanischen Bauarbeiter. Er war bei einer Zollkontrolle auf der Baustelle des Bauunternehmers ohne Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung aufgefallen. Daraufhin ordneten die Behörden die sofortige Ausreise an. Er erhielt dafür eine Frist von knapp zwei Wochen.

Bauunternehmer ließ Frist verstreichen

Rund drei Wochen nach Ablauf dieser Frist wurde der Mann dann in Deutschland an einem Flughafen aufgegriffen. Er kam in Abschiebehaft und wurde nach fünf Tagen nach Albanien abgeschoben.

Der Bauunternehmer hatte argumentiert, der Mann habe freiwillig ausreisen wollen. Er habe die Frist nur versäumt, weil er in der Zwischenzeit für zwei Wochen in einer Klinik behandelt werden musste.

Das Gericht wies diese Argumentation zurück, denn der Albaner habe bei seiner Verhaftung weder Gepäck noch ein Flugticket gehabt. Damit wies das Verwaltungsgericht auch die Klage gegen die Kostenübernahme ab. Die Abschiebung und die dazu verhängte Abschiebehaft seien rechtmäßig gewesen. Laut Aufenthaltsgesetz müsse der Arbeitgeber die Kosten der Abschiebung übernehmen.