Artikel teilen:

Unterstützung mit Format

Beratungsangebot der westfälischen Landeskirche feiert 20-jähriges Bestehen

MK-Photo - Fotolia

Auf der Synode klang der Vorschlag noch ganz vernünftig: „Es werden Regionen gebildet, in denen eine Zusammenarbeit untereinander entwickelt werden kann. (…) Die Art der Zusammenarbeit verantworten die beteiligten Gemeinden. Zu diesem Zweck werden Regionalräte eingesetzt, in denen alle Gemeinden vertreten sind“. Die Mehrheit der Synodalen hat diesem Antrag des Kreissynodalvorstandes zugestimmt. Seitdem sind fünf Jahre ins Land gezogen. Bisher hat dieser Beschluss wenig Auswirkungen gezeigt. Zweimal jährlich treffen sich Beauftragte aus den Gemeinden und stellen miteinander in einer zweistündigen Sitzung fest, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. In den Gemeinden läuft es, mehr oder weniger zufriedenstellend. Für eine intensivere Zusammenarbeit gibt es zurzeit keinen guten Grund. Aber dennoch ist es gut, einander im Blick zu behalten und aus den Gemeinden zu hören.

Zusammenarbeit in der Region wird wichtig

Mitten hinein in diesen geschwisterlichen Austausch setzt der Kreissynodalvorstand ein Signal, aufgrund anstehender Veränderungen in der Region miteinander ein Konzept für eine verbindliche Zusammenarbeit zu entwickeln. Die Freigabe einer Gemeindepfarrstelle hängt von der Nachhaltigkeit des Vorschlags ab. Die Reaktionen der Betroffenen sind vielfältig. Da gibt es die Verleugner, die darauf hinweisen, dass es ja gar keine Rechtsgrundlage für die Regionen gibt, weshalb diese ja auch nicht als entscheidungsführende Ebene zu betrachten seien. Da sind die Ratlosen, die sich fragen, wie ein gemeinsames Konzept denn aussehen kann. Da sind die Unzufriedenen, die dankbar sind dafür, endlich eine Aufgabe in diesem Regionalausschuss zu entdecken. Und auch die Befürworter einer regionalen Zusammenarbeit schauen voller Erwartung auf die Gestaltungsmöglichkeiten, die sich nun ergeben sollen. Bei der ersten Sitzung des Regionalrates in diesem Jahr wird deutlich, wie unterschiedlich die Bereitschaft zur Arbeit an einem gemeinsamen Konzept zur Zusammenarbeit unter den Anwesenden verteilt ist. Schon eine Beschreibung dessen, was eine zukunftsfähige Gestalt für die evangelische Kirche hier sein könnte, ist nahezu unmöglich.
An dieser Stelle kommt die Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung der Evangelischen Kirche von Westfalen ins Spiel. Mit Hilfe der Gemeindeberatung wird es möglich werden, dass die Beteiligten in diesem Regionalrat miteinander ihre Bedenken teilen, ihre Erwartungen formulieren und Gestaltungsmöglichkeiten entdecken. Dabei hat die Gemeindeberatung selbst nur ein Interesse: den Prozess so zu begleiten, dass die Beteiligten ihren Weg zu einer möglichen Zusammenarbeit finden und gehen können. Die Orientierung an der Fragestellung der Gemeinden ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine gelingende Gemeindeberatung. Das Team der Beratenden verfolgt nicht die Interessen eines Teiles der Anfragenden, nicht die der Leitungsebene, in unserem Falle des Kreissynodalvorstandes, noch die der Landeskirche. Allerdings wird das Team die Zusammenhänge, in denen die betroffenen Kirchengemeinden stehen, in die Überlegungen hineintragen und ihnen im Verlauf des Beratungsprozesses Raum geben.
Dies sind die Merkmale einer internen Beratung, wie sie von der Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung in der Evangelischen Kirche von Westfalen verkörpert werden. Die Tatsache, dass Veränderungen in Gemeinden sich auf die unterschiedlichen Ebenen von Kirche auswirken, verlangt von einer verantwortlichen Beratung, diese unterschiedlichen Perspektiven in den Blick zu nehmen. Sie dienen der Orientierung für eine selbstverantwortliche Entscheidung vor Ort.
In den zurückliegenden 20 Jahren, in denen die Gemeindeberatung in Westfalen als Beratungsformat der Landeskirche angeboten wird, wurde diese  notwendige Orientierung an dem kirchenleitenden Umfeld und den Veränderungsaufträgen aus den Gemeinden in den Anfragen deutlich, die zur Beratung standen. Neben der Begleitung von Konflikten in Gemeinden, der Moderation von Versammlungen und der Beratung in Strukturveränderungsprozessen traten mit der Zeit auch Themen hinzu, die sich die Gemeinden durch Beschlüsse der Synoden gegeben haben. So die Entwicklung von Leitbildern, von Konzeptionen für die gemeindliche Arbeit, von Vorgaben für attraktive Pfarrstellen. An diesen Fragen gehen gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten und Leitungsverantwortung der übergemeindlichen Ebenen Hand in Hand. Dies ist ein Ernstnehmen der presbyterial-synodalen Grundordnung.
Die Beratungsteams sichern so eine Entwicklung der Kirche als Gesamtorganisation, in der die einzelnen Glieder ihre Aufgaben ergänzend erfüllen.

Informationen zur Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung finden Sie im Internet: www.amd-westfalen.de/gestalten-beraten/gemeindeberatung und bei den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle: Ernst-Eduard Lambeck, Tel. (02 31) 54 09 54 und Kerstin Neddermeyer, Tel. (02 31) 54 09 50.