Im Mai 2008 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 verbindlich. Sie fordert die selbstbestimmte und umfassende gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen – unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Es geht um den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Ziel: Durch Teilhabe, Selbstbestimmung und vollständige Gleichstellung alle Menschen befähigen, ihr Leben selbstbestimmt führen zu können. Inklusion soll sich als ein Prinzip durchsetzen, das alle Lebensbereiche betrifft.
Für den Arbeitsmarkt heißt das in Deutschland, dass alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber ab mehr als 20 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Ausgleichszahlung von mehreren Hundert Euro jährlich leisten. Trotz dieser Sanktionen erfüllen nach Angaben des Inklusionsbarometers der „Aktion Mensch“ vom November 2023 mehr als ein Viertel der betroffenen Betriebe in Deutschland ihre Verpflichtung nicht.