„Kirchengemeinden und Einrichtungen müssen sichere Orte sein“
Kirchenrätin Daniela Fricke, landeskirchliche Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, sowie die zuständige Juristin, Landeskirchenrätin Barbara Roth, zu Kernpunkten und Hintergründen des neuen „Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“.